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Erdung von Blitzschutanlagen

Als Erder werden heute Bewehrungen, Stahlbetonfundamente, Stahlteile von Stahlskelettbauten, Fundameterder oder andere Metallteile, die ins Erdreicheingebettet sind, benutzt. Rohrleitungen dürfen nicht als Erder benutzt werden.

Bei Fundamenterdern müssen zusätzlich zum Anschluss für der Potentialausgleich mehrere Anschlüsse für Ableitungen vorgesehen werden. Sind solche Erder nicht möglich, so ist mölichst ein geschlossener Ringreder in mindestens 0,5m Tiefe mit einem Absand von 1m zum Gebäude zu verlegen.

Gibt es auch dafür keine Möglichkeit, kann auf Einzelerder als Oberflächenerder mit mindestens 20m Länge oder Tiefenerder mit einer Mindestlänge von 9m zurückgegriffen werden. Es ist kein bestimmter Erdundswiderstand ist nicht vorgeschieben, wenn eine Verbindung zwischen Blitzschutzanlage und Potentialausgleich des Gebäudes besteht. Liegt jedoch eine Trennung vor, dann muss der Erdungswiderstand kleiner oder gleich dem 5 fachen des gringsten Absands in m zwischen den oberirdischen Blitzschutzleitungen und -teilen und den leitfähigen Teilen des Gebäudes.


R < 5  ; D


R = Erdungswidrestand

D = geringster Absand in Meter zwischen den oberirdischen Blitzschutzleitungen und -teilen und den leitfähigen Teilen des Gebäudes.